Wir stellen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Meldekanäle für ihre interne Meldestelle bereit.
Dies beinhaltet die Bereitstellung der webbasierten Benutzeroberfläche des HGS24 Hinweisgebersystems, auf Basis derer Hinweisgeber vertraulich und bei Bedarf auch ohne Nennung personenbezogener Daten (anonym) Hinweise zu Gesetzes- oder Regelverstößen übermitteln können. Eine Rückverfolgung der Identität eines Hinweisgebers ist ausgeschlossen, wenn dieser nicht freiwillig seine Kontaktdaten angibt. Neben dem Weg über das elektronische Hinweisgebersystem HGS24 ist die interne Meldestelle Ihres Unternehmens für Hinweisgeber gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch persönlich, telefonisch (werktags 9-17 Uhr) und per E-Mail zu erreichen.
Eingehende Hinweise leiten wir ohne vorherige Prüfung der Stichhaltigkeit des Hinweises an Ihr Unternehmen weiter. Für die Einrichtung der internen Meldestelle und die Sicherstellung der Einhaltung der weiteren gesetzlichen Vorgaben zu Aufgabe und Tätigkeit der internen Meldestelle bleibt bei HGS24 start Ihr Unternehmen verantwortlich. Auf Wunsch bieten wir Ihnen – im Rahmen einer gesonderten Beauftragung – an, Ihr Personal auf die Übernahme der Funktion der internen Meldestelle vorzubereiten/ zu schulen (Bei der Durchführung der Schulung handelt es sich um eine gesetzliche Anforderung).
- Optional stellen wir Ihnen den Meldekanal auch im Branding Ihres Unternehmens bereit.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles, zu Ihrem Unternehmen passendes Angebot. Sprechen Sie uns gerne an!