Hinweisgeberschutzgesetz – Aktueller Stand

Veröffentlicht in Allgemeines zum Thema Whistleblowing, Hinweisgeberschutz, Rechtliche Aspekte
23.03.23

Ein Bundestagsbeschluss vom 16.12.2022 zum Schutz von Whistleblowern hatte am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Das Gesetz konnte daher nicht in Kraft treten.

Daher hat die Bundesregierung am 14. März 2023 einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser nimmt im Wesentlichen das vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossene Gesetz wieder auf. Er verzichtet jedoch auf die zustimmungsbedürftige Änderung des Beamtenstatusgesetzes, die erforderlich ist, um insbesondere auch Landesbeamtinnen und Landesbeamten Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu ermöglichen. Damit ist das Gesetz jetzt zustimmungsfrei. Allerdings kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und anschließend Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Einspruch kann aber vom Bundestag überstimmt werden.

Das Gesetz wird einen Monat nach seiner Verkündigung in Kraft treten. Bei einer Verkündigung im April wäre das somit im Mai 2023 der Fall.

 

Post by Martin Walter

Martin Walter ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Hinweisgebersystem24 GmbH. Er schreibt diesen Blog für Einsteiger und Fortgeschrittene, die sich näher über Hinweisgebersysteme und interne Meldestellen informieren wollen.