Hinweisgeberschutzgesetz – Aktueller Stand und Umsetzung

Veröffentlicht in Allgemeines zum Thema Whistleblowing, Hinweisgeberschutz, Rechtliche Aspekte
01.06.23

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie in Deutschland. Die Umsetzung hätte eigentlich bis zum 17.12.2021 in nationales Recht erfolgen sollen.

Ein entsprechender Bundestagsbeschluss vom Dezember 2022 hatte am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Das Gesetz konnte daher nicht in Kraft treten. Am 5. April hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dieser hat am 9.5.2023 hierzu getagt und sich auf folgende Änderungen geeinigt:

  • auf die Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, wird verzichtet,
  • Hinweisgeberschutz gibt es nur für Hinweise, die in den beruflichen Kontext fallen,
  • die Vermutung, dass die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person eine Repressalie für den Hinweis ist, soll nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht und
  • die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Mit diesen Änderungen ist das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag und im Bundesrat beschlossen worden.

In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof eine Strafe für Deutschland beantragt. Deutschland soll für die verzögerte Umsetzung der Richtlinie einen Pauschalbetrag von mindestens 17 Mio. Euro bezahlen, zusätzlich 62t Euro für jeden Tag ab der eigentlich vorgesehenen Umsetzungsfrist am 17. 12. 2021. Falls Deutschland seiner Verpflichtung bis zum Verfahrensende nicht nachkommt, hat die EU-Kommission vorsorglich die Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 240t Euro pro Tag ab Verkündung des EuGH-Urteils beantragt.

Das Gesetz liegt jetzt beim Bundespräsidenten. Hat er – wovon auszugehen ist – keine Bedenken, wird das Gesetz umgehend im Bundesgesetzblatt verkündet und dann einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten. Voraussichtlich ab Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden dann grundsätzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich Beschäftigte wenden können, um Informationen über Fehlverhalten zu melden.

 

Post by Martin Walter

Martin Walter ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Hinweisgebersystem24 GmbH. Er schreibt diesen Blog für Einsteiger und Fortgeschrittene, die sich näher über Hinweisgebersysteme und interne Meldestellen informieren wollen.