Informationen zur Verbandslösung
Das Hinweisgeberschutzgesetz eröffnet kleineren Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten
die Möglichkeit eine gemeinsame Meldestelle einzurichten. Hierdurch bietet sich für Sie als Verband
die interessante Möglichkeit, durch die Initiierung einer „Branchen-Meldestelle“ unmittelbaren Mehrwert
für Ihre Verbandsmitglieder zu schaffen und sich als professioneller Dienstleister zu positionieren.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen und stellen Ihnen die Lösung vor.