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Whistleblowing und Hinweisgebersysteme im Koalitionsvertrag 2021 – 2025

Veröffentlicht in Allgemeines zum Thema Whistleblowing, Hinweisgeberschutz, Hinweisgebersysteme, Interne Meldestelle, Meldestelle und Datenschutz
30.11.21

Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) thematisiert im Kapitel Unternehmensrecht explizit das Thema Whistleblowing:

Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.

Entschieden ist hiermit, dass es ein Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland geben wird. Positiv ist auch, dass der Hinweisgeberschutz nicht nur bei Meldungen gegen Verstöße gegen EU-Recht gelten wird. Unklar ist noch, ob es zu Änderungen am bereits vorliegenden Referentenentwurf kommen wird. Der Hinweis auf die Bereitstellung von Beratungs- und finanziellen Unterstützungsangeboten für Personen, die Repressalien nach einer Hinweisabgabe erlitten haben, deutet darauf hin. Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird bleibt offen. Die existierende Frist seitens der EU (17.12.2021) und die durch die Erwähnung im Koalitionsvertrag signalisierte Bedeutung des Themas für die neue Koalition lässt einen Termin im 1. Halbjahr 2022 wahrscheinlich erscheinen.

Wenn Sie sich über dieses Thema weiter informieren möchten, hören Sie gerne unseren Podcast WHISTLEpedia. Er ist bei iTunes, SpotifyYouTube oder direkt hier auf der Seite kostenlos hörbar. 

Post by Martin Walter

Martin Walter ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Hinweisgebersystem24 GmbH. Er schreibt diesen Blog für Einsteiger und Fortgeschrittene, die sich näher über Hinweisgebersysteme und interne Meldestellen informieren wollen.

Deutschland hat sich in Sachen Hinweisgeberschutz zu sputen

Veröffentlicht in Allgemeines zum Thema Whistleblowing, Hinweisgeberschutz, Rechtliche Aspekte
30.03.21

Im Dezember 2020 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein neues Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vorgelegt. Damit soll eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 fristgerecht bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Doch die Zeit wird knapp. Derzeit ist der Entwurf noch nicht einmal im Bundeskabinett abgestimmt.

Dass sich Deutschland mit dem Hinweisgeberschutz intensiver befassen sollte, zeigen viele Skandale in der Vergangenheit, die von Whistleblowern aufgedeckt wurden und bei denen die hinweisgebenden Personen gleichwohl persönliche Nachteile erleiden mussten.

Doch nicht nur Deutschland hat seine Hausaufgaben bisher nur unzureichend erledigt. Auch andere Länder sind im Verzug. Dies verdeutlicht ein Report von Transparency International zum Stand der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Post by Stephan Rheinwald

Stephan Rheinwald ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Hinweisgebersystem24 GmbH und der Compliance Officer Services GmbH. Er schreibt diesen Blog für Einsteiger und Fortgeschrittene, die sich näher über Hinweisgebersysteme und interne Meldestellen informieren wollen.