Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat abgelehnt

Veröffentlicht in Allgemeines zum Thema Whistleblowing
10.02.23

Ein Bundestagsbeschluss vom 16.12.2022 zum Schutz von Whistleblowern hat am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten.

In der Bundesratssitzung wurden im wesentlichen folgende Punkte kritisch diskutiert:

  • die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereiches (für welche Hinweise soll der Hinweisgeberschutz gewährt werden?),
  • die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals,
  • die Beweislastumkehr bei Sanktionen und
  • die Geldbuße in Höhe von 20.000€ für die Unterlassung der Einrichtung einer internen Meldestelle

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Zum weiteren Vorgehen äußerte sich Till Steffen, Mitglied im Rechtsausschuss für Bündnis 90/ Die Grünen:

„Die Ampel hält an dem Gesetz fest. In der Ampel haben wir besprochen, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen werden und zwar so schnell wie möglich. Am Schutz der Hinweisgerberinnen und Hinweisgeber wird es keine Abstriche geben.“