Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag verabschiedet
Aktueller Stand: Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 16.12.2022 in 2. und 3. Lesung das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.
Die wichtigste beschlossene Änderung gegenüber dem bisherigen Entwurf bezieht sich auf den Umgang mit anonymen Meldungen. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, dass sich die in Unternehmen beziehungsweise öffentlichen Stellen einzurichtenden internen Meldestelle sowie die einzurichtenden externen Meldestellen mit anonymen Meldungen hätten beschäftigen sollen. Nun wurde durch den Bundestag beschlossen, dass sich die Meldestellen damit beschäftigen müssen. Dafür sollen die Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.
Dafür sind ab dem Januar 2025 Meldekanäle vorzuhalten, welche die anonyme Kontaktaufnahme und die für die hinweisgebende Person anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner Meldestelle ermöglichen. Dies kann etwa durch technische Vorrichtungen oder die Einschaltung einer Ombudsperson gewährleistet werden.
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Drei Monate nach der Verkündigung, die voraussichtlich im ersten Quartal 2023 erfolgen wird, wird das Gesetz im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.
Eine Zusammenfassung des Inhalts des Hinweisgeberschutzgesetzes findet sich hier.