Interne Meldestelle vor externer Meldestelle?

Veröffentlicht in Externe Meldestelle, Interne Meldestelle, Rechtliche Aspekte
16.04.21

Der Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes thematisiert in § 7 das Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung. Den Unternehmen und Dienststellen wird empfohlen, Anreize für die Nutzung der internen Meldestelle zu schaffen, wodurch die Möglichkeit einer externen Meldung allerdings nicht beschränkt oder erschwert werden darf. Auch wird das Wahlrecht der hinweisgebenden Person betont.

In Absatz 1 steht aber auch: „Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich anschließend an eine externe Meldestelle zu wenden.“ Dies steht nur dann nicht im Widerspruch zum Wahlrecht, wenn man den Satz so interpretiert, dass man nach einer (erfolglosen) internen Meldung noch eine externe Meldung abgeben darf. Nicht gemeint ist, dass man erst eine interne Meldung abgeben muss.

Die Frage der Priorisierung von interner und externe Meldung greift auch ein Kommentar der Süddeutschen Zeitung auf, der sich eindeutig für die Gleichberechtigung beider Hinweisgebersysteme ausspricht.

Ob die aktuellen politischen Diskussionen zu diesem Thema noch zu einer Änderung des Gesetzes bezüglich des Wahlrechts zwischen interner und externer Meldung führen, bleibt abzuwarten.

 

Post by Martin Walter

Martin Walter ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Hinweisgebersystem24 GmbH. Er schreibt diesen Blog für Einsteiger und Fortgeschrittene, die sich näher über Hinweisgebersysteme und interne Meldestellen informieren wollen.

Tags: , ,